Seit dem 22. Dezember 2018 besteht in Deutschland die Möglichkeit, im Personenstandsregister die Angabe „divers“ eintragen zu lassen. Damit werden Personen bezeichnet, die sich nicht in das binäre Geschlechtssystem „männlich“ und „weiblich“ einordnen lassen (wollen). Mehr Informationen zum Dritten Geschlecht findest du auch hier:
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